Hochschuldemokratie stärken

Unsere AG Demokratisierung beschäftigt sich seit fast einem Jahr mit Herausforderungen im Wissenschaftssystem durch autoritär politische Kräfte und populistische Interferenzen. Wir haben drei Szenarien der Bedrohung von Wissenschaftsfreiheit identifiziert, die uns besonders akut erscheinen. In unserem Papier vom 25.1.2026 präsentieren wir diese Szenarien zusammen mit Strategien, die sich im Umgang damit bewährt haben.

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Resilienz im Wissenschaftssystem: Szenarien demokratischer Herausforderungen an Hochschulen

Einleitung

Das Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft (NNW) befasst sich seit 2024 mit Mängeln im Wissenschaftssystem. Seit Anfang 2025 rückte das Thema Wissenschaftsfreiheit zunehmend in den Mittelpunkt unserer Arbeit, insbesondere in der AG „Demokratische Hochschule“.

Diese AG verfolgte das Ziel, die Resilienz des Wissenschaftssystems zu prüfen und zu stärken. Wir tauschten uns über aktuelle Entwicklungen an deutschen Hochschulen aus und teilten Strategien, die sich im Umgang mit Übergriffen auf die akademische Arbeit als produktiv erwiesen haben. Dieses Papier soll die Ergebnisse dieser Arbeit sichern.

Die AG orientiert sich methodisch lose am Szenarien-Modell, das vom Verfassungsblog entwickelt wurde, um die Verfahren der Untergrabung demokratischer Institutionen durch autoritär-politische Kräfte zu erschließen und Gegenmaßnahmen zu erkunden. Was die Kolleg*innen vom Verfassungsblog in Bezug auf die Verwundbarkeit politischer Institutionen und des Justizsystems in Deutschland erarbeitet haben, wird von uns auf wissenschaftliche Organisationsstrukturen ausgeweitet. Dabei geht es nicht um eine allumfassende Analyse, sondern um Schlaglichter auf aktuelle Bedrohungsszenarien und um eine Skizze möglicher Reaktionsmuster. Ziel ist es, die Resilienz des Wissenschaftssystems zu stärken.

Unsere AG diente zunächst dem allgemeinen Austausch zur Sachlage an Hochschulen in ganz Deutschland. Beteiligt waren Kolleg*innen aus mehreren Bundesländern, Universitäten und Fachhochschulen, großen und kleinen Einrichtungen, aus einer Bandbreite von Disziplinen. Im Verlauf unserer monatlichen Treffen kristallisierten sich drei Szenarien heraus, die uns besonders häufig und herausfordernd erschienen. Anhand dieser Szenarien haben wir Handlungsempfehlungen erarbeitet, von denen einige präventiven Charakter haben, während andere auf akute Probleme reagieren oder längerfristige Perspektiven aufzeigen.

Die drei Szenarien sind:

  • 1. Störungen von niedrigschwelligen Veranstaltungen von Hochschulen für die Zivilgesellschaft
  • 2. Missbrauch von Gremien oder Ämtern
  • 3. Kontroverse hochschulinterne Veranstaltungen

Denken in Szenarien

as Szenarien-Modell wurde in Bezug auf Gefährdungslagen bei politischen Institutionen und das Rechtssystem von Bund und Ländern entwickelt und ist rechtswissenschaftlich angelegt. Das Wissenschaftssystem in Deutschland ist im Gegensatz zu diesen Institutionen ausgesprochen heterogen organisiert. Das föderale System sorgt für Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, die Hochschulautonomie macht es schwierig, von einer Hochschule in einer Region auf die nächste zu schließen, Hochschulgesetze und Grundordnungen sowie die Vielzahl unterschiedlicher Einrichtungen und Organisationsformen sorgen dafür, dass jede Hochschule und Forschungseinrichtung besonders ist. Deshalb ist ein primär rechtswissenschaftliches Vorgehen für unser Projekt nicht sehr hilfreich. Unsere Analyse ist als Abfolge von spezifischen Beobachtungen und Schlussfolgerungen angelegt, deren Übertragbarkeit jeweils zu klären ist.

In jedem Fall haben wir die Perspektive über juristische Fragen hinaus auf politische Aspekte ausgeweitet und gehen im Folgenden auch stark auf die Verantwortung der akademischen Community ein. Damit begegnen wir auch der aktuellen Tendenz, hochschulpolitisches Handeln auf rechtlich gebotenes Handeln einzuschränken; wo kein Rechtszwang vorliege, so die Suggestion, sollte, ja dürfe man nicht politisch agieren. Diese Verkürzung erscheint uns nicht nur falsch, sondern gefährlich, weil sie die ohnehin sehr begrenzte und fragile Hochschuldemokratie noch weiter beschneidet. Es geht uns auch darum, deutlich zu machen, dass politische Arbeit an Hochschulen die Handlungs- und Diskursräume sichert, die Wissenschaft braucht. Ohne diese Räume ist Wissenschaftsfreiheit gefährdet.

1 Niedrigschwellige Veranstaltungen an Hochschulen

Probleme

Bei diesem Szenario geht es um die Störung von Hochschulveranstaltungen für eine breite Öffentlichkeit – Podiumsdiskussionen, Info-Abende, Kooperationen mit städtischen oder regionalen Einrichtungen, die ‚Lange Nacht der Wissenschaft‘ oder ähnliche Events. Kolleg*innen berichten von gezielten Übergriffen, von bewusst störenden Äußerungen oder persönlichen Diffamierungen, die sich gegen die Repräsentant*innen der Hochschulen (vor allem gegen Frauen) richten und Forschungsfelder, Forschungsgegenstände und Forschungsfragen latent oder aggressiv in Frage stellen.

• Ein Mitglied unserer Gruppe berichtet, dass Studieninformationstage, die potenzielle Studieninteressierte vor Ort adressieren, zunehmend von Personen besucht werden, die nicht ins Profil passen und auch keinerlei Interesse an Informationen zu Studiengang und Studium haben. Stattdessen wird hartnäckig Sinn und Zweck der Forschung hinterfragt, vor allem, wenn bestimmte Triggerthemen (etwa: Gender oder Klimawandel) tangiert werden. Geisteswissenschaften und vermeintlich nicht arbeitsmarktnützliche Fächer stehen dabei häufig im Fokus der Kritik. Die Störaktionen gestalten sich sehr grundsätzlich und persönlich, und sie machen einen sachlichen Austausch mit dem eigentlichen Zielpublikum oft kaum mehr möglich.

• Ähnliche Störungen lassen sich auch andernorts bei Hochschulveranstaltungen mit Informationscharakter beobachten, insbesondere wenn es um innovative oder unterhaltsame Vermittlungsformen gesellschaftlicher Schlüsselfragen geht. Die Kritik („Verschwendung von Steuergeldern“, „albernes Zeug“, „keine wirkliche Wissenschaft“) wird dann gerne durch Social Media-Beiträge weiter gestreut, an die örtliche Presse weitergetragen und von dieser oft bereitwillig aufgegriffen. Häufig werden auch direkt Studiengangsverantwortliche, das Studiendekanat, der Studienservice oder die Pressestelle angerufen oder angemailt und aufgefordert, die Veranstaltenden oder Sprecher*innen zu reglementieren.

• Von einem Standort in den östlichen Bundesländern wurde auch berichtet, dass es für die Hochschule zunehmend schwierig wird, überhaupt städtische Räume für Veranstaltungen zu erhalten. Public-facing science oder citizen science lassen sich immer schwieriger verwirklichen.

Mögliche Lösungsansätze

Allgemein
Generell müssen die Rahmenbedingungen für die Kommunikation und Interaktion von Hochschulen mit der Öffentlichkeit transparent und durchdacht gestaltet werden. Dazu gehört:

• Hochschulintern muss es klare Zuständigkeiten geben. Angriffe von außen auf Angehörige der Hochschule müssen sorgfältig geprüft und nachvollzogen werden. Dabei geht es nicht um die Etablierung einer Wagenburgmentalität, wohl aber um einen Vertrauensvorschuss der Leitungsinstanzen gegenüber Personen, die Werbe- oder Informationsveranstaltungen für die Hochschule und in der Öffentlichkeit übernehmen.

• Der Umgang mit Beschwerden oder Anfeindungen sollte nicht der betroffenen Person allein überlassen sein, sondern es muss institutionelle Rückendeckung geben. Das bedeutet, die Hochschulleitungen, Fakultäten, Institute müssen klare Abläufe vereinbaren und entsprechende Handreichungen, Leitfäden und Schulungen zur Verfügung stellen.

• Ein enger Kontakt zur Pressestelle ist sinnvoll, um unnötige Irritationen zu vermeiden. Die Pressestelle muss für die Zumutungen von Kampagnen oder Übergriffen aber auch gerüstet sein und sich hier möglicherweise entsprechend fortbilden.

• Wichtig ist zudem eine Dokumentation problematischer Fälle, die Meldung an einschlägige Stellen innerhalb oder außerhalb der Hochschule (z.B. HateAid) und die fortlaufende Reflexion der Adäquatheit bisheriger Maßnahmen.

• Störversuche haben häufiger Angehörige der Hochschule mit Diskriminierungsmerkmalen zum Ziel. Antidiskriminierungsstellen (Beauftragte, Stabsstellen) können Betroffene vorbereiten und unterstützen; wo noch nicht vorhanden, müssen solche Stellen geschaffen werden.

• Die Hochschulen müssen sich aktiv um die enge Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Institutionen vor Ort (Kulturinstitutionen, Einrichtungen zur politischen Bildung, Schulen) bemühen und gemeinsam darauf hinwirken, dass der öffentliche Raum sich nicht immer weiter verengt. Vor allem im Blick auf Schulen sind solche Kooperationen ungeheuer wichtig, weil bereits die zukünftigen Lehrkräfte in bestimmten Regionen mit großer Sorge auf die zukünftige Arbeit im Umland der Hochschulstandorte blicken.

Spezifisch

Präventiv
• Durchsprechen möglicher Störszenarien. Bietet die Hochschule/das Institut Skripte zum Umgang damit?

• Schulungen von Mitarbeitenden (etwa: “Argumentationstraining gegen Rechts”) mit speziellem Fokus auf die Deeskalation schwieriger Gespräche.

• Rekrutierung möglichst vieler Helfer*innen, sowohl unter den Mitarbeitenden als auch Studierenden, damit immer auch Rückhalt aus der Masse kommen kann.

• Antizipation von Pauschalangriffen auf bestimmte Fachrichtungen, Studiengänge, oder Hochschulangehörige, vor allem auf unkuratierten öffentlichen Kanälen wie Social Media oder in Leserbriefen und als Reaktion auf konkrete Veranstaltungen. Die Pressestelle sollte von Anfang an in die Planung eingebunden sein.

• Ggf. Vorbereitung kurzer Stellungnahmen für solche Fälle.

Situativ
• Zurückfragen, sowohl zur Klärung als auch um für die Kritik selbst eine Rechtfertigung einzufordern. Dabei kann auch der Sinn der Veranstaltung explizit gemacht werden (Darf ich fragen, woher Ihr Interesse für unseren Studiengang kommt? Interessieren Sie sich für ein Studium bei uns?)

• Wenn das Verhalten nicht als konstruktiv erkannt werden kann, Abbruch der Interaktion mit Verweis auf den eigentlichen Zweck der Veranstaltung. (Besonders in diesem Fall ist es wichtig, dass die Person, die die Entscheidung trifft, nicht allein ist).

• Bei konkreten Fragen nach dem Sinn eines Studiengangs, Verweis darauf, dass er akkreditiert ist, und damit extern geprüft und validiert.

• Positive Meldungen über Veranstaltungen an die Presse geben, auf Social Media teilen.

2 Missbrauch von Gremien und Ämtern

Dieses Szenario erfasst die Unterminierung der hochschulinternen demokratischen Arbeit durch Hochschulangehörige. Oft wird der Umstand ausgenutzt, dass Gremienarbeit an Hochschulen als lästige Pflicht, als Zeitverschwendung oder als bürokratische Zumutung begriffen wird. Das demokratische System von Kandidaturen, Wahlprogrammen oder Auswahlverfahren ist vielerorts zur bloßen Fassade geraten, weil es so mühselig ist, Kandidat*innen für bestimmte Ämter oder Posten zu finden. Stattdessen gehen Ämter und Gremiensitze an die, die sich bereit erklären, ohne dass ein echter Auswahlprozess stattfindet. Anstelle von allgemeinen Aufrufen, sich auf Ämter zu bewerben, werden Individuen durch Rektorate/ Dekanate/ Gremienmitglieder oder die bisherigen Amtsinhaber*innen gezielt angefragt, ohne dass ein formalisiertes Verfahren (wie etwa eine Findungskommission) Anwendung findet. So wurde an vielen Hochschulen die Gremienarbeit entpolitisiert und entdemokratisiert. Die mangelnde Bereitschaft für Gremienarbeit und Ämter kann auch damit zusammenhängen, dass die Gremien nicht als Träger politischer Entscheidungen sichtbar werden.

Probleme

• Die Themenarbeit in Senaten und Fakultätsräten, die ein wichtiges Instrument der universitären Selbstverständigung ist, wird durch endlose Nachfragen, Korrekturen und Interventionen lahmgelegt.

• An einer Universität in den neuen Bundesländern wurde eine Handreichung zum Umgang mit rechtsextremen Äußerungen und Verhaltensweisen in Lehrveranstaltungen mehrfach vom universitären Senat zurückgewiesen, obwohl die Mehrheit der Stimmberechtigten dem Papier positiv gegenüberstand. Eine kleine Gruppe stimmgewaltiger und streithafter rechtskonservativer Einzelpersonen übernahm hier erfolgreich die Kontrolle über die Diskussion.

• Ausschüsse und Posten, die auf die Herstellung oder Sicherung von Diversität, Gleichstellung und Inklusion zielen (eben die DEI-Prinzipien, die in den USA zur Zielscheibe der MAGA-Hochschulpolitik wurden), sind nicht robust genug angelegt. Weil oft die Ansicht vorherrscht, dass nur Personen für DEI-relevante Posten kandidieren, die diesen Themen aufgeschlossen gegenüberstehen, wird die Möglichkeit der feindlichen Übernahme nicht in Betracht gezogen. Kandidat*innen werden dann ohne Prüfung ernannt und nicht formell gewählt, ein systematischer (Aus)Wahlprozess findet nicht statt. Wenn Diversitäts- oder Gleichstellungsbeauftragte oder Disability-Repräsentant*innen aber nicht im Sinne ihrer Ämter operieren, kann das gravierende Folgen etwa in Berufungsoder Evaluationskommissionen haben.

Mögliche Lösungsansätze

Allgemein
• Sämtliche Statusgruppen an Hochschulen müssen für die politische Dimension der Gremienarbeit und von repräsentativen Ämtern neu sensibilisiert werden. Dabei können aktuelle Fälle der Übernahme oder Unterwanderung exemplarisch genannt werden.

• Die akademische Selbstverwaltung muss als Kernaufgabe im Blick auf Wissenschaftsfreiheit anerkannt werden. Das bedeutet auch, dass der Arbeitsaufwand honoriert wird. Aufwändige Ämter müssen durch angemessene Deputatsreduktionen kompensiert werden und gewählte Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte brauchen eine angemessene Ausstattung bzw. bei hauptamtlicher Ausübung einen geeigneten Stellenumfang.

• Gremien, Ausschüsse und Ämter müssen unabhängig operieren können. Sie müssen strukturell unabhängig von Präsidium sein und dürfen nicht nur beratende Kompetenzen haben, sondern sollen auch bei der Beschlussfassung mitwirken. Die Kompetenzen und Funktionen von Organen und Personen in der akademischen Selbstverwaltung müssen klar geregelt sein und die Einhaltung der Regeln sollte genau überwacht werden.

• Viele dieser Fragen sind in den Grundordnungen der Hochschulen geregelt, die genau überprüft und an die aktuellen Bedingungen angepasst werden müssen. Maßgabe muss die Frage sein, welche Strukturen der akademischen Selbstverwaltung nach einem Wechsel in der Hochschulleitung oder einem politischen Wechsel ohne weiteres ausgehebelt oder abgeschafft werden können und wie diese Strukturen robuster und nachhaltiger gestaltet werden können. Ggf. ist eine juristische Strukturanalyse der Grundordnung angezeigt.

Spezifisch
• Allianzen sind wichtig. Die Blockadepolitik der gut organisierten Minderheiten im o.g. Senat konnte durch gezielte Überzeugungs- und Bündnisarbeit zur Mobilisierung von Mehrheiten, durch Insistenz und langen Atem aufgebrochen werden.

• Gremienwahlen müssen transparent organisiert werden. An der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf etwa werden Bereitschaften vorab systematisch und breit abgefragt. Eine LimeSurvey-Umfrage (siehe pdf) hat für die meisten Gremien zu mehr Kandidaturen als zu vergebenden Plätzen geführt, so dass echte Wahlen stattfinden konnten.

• Marginalisierten Gruppen (weiblich, queer, neurodivergent, behindert, First Generation, migrantisch etc.) sollten Möglichkeiten geboten werden, sich untereinander zu vernetzen (hochschul- bzw. fakultätsweite Mailingliste, inner- und überfakultäre Treffen). Wer selbst nicht betroffen ist, aber Betroffene beschäftigt, die sich engagieren möchten, kann prüfen, ob Unterstützung in Form von Hilfskraftstunden o.ä. zur Verfügung gestellt werden kann.

• Onboarding neuer Kolleg*innen ist ein entscheidendes Instrument für die Schaffung und Sicherung demokratischer Prozesse. Zum Beispiel durch eine transparente Dokumentation der Strukturen und Prozesse (etwa als Wiki), Onboarding-Mentor*innen, die neue Kolleg*innen einführen, und Auftakt-Retreats für Geschäftsführungen von Instituten.

• Universitäre Organe und Kommissionen sollten sich zur wechselseitigen Unterstützung vernetzen. An der Universität Potsdam hat sich bspw. die Senats-AG gegen Rechtsextremismus als Untergruppe in die zentrale Kommission für Chancengleichheit integriert. Sie konnte sich damit nicht nur institutionell verstetigen, sondern durch die intersektional ausgerichtete Kooperation mit anderen Arbeitsgruppen auch an Schlagkraft gewinnen.

• Vernetzungen sollten sich auch zwischen Hochschulen ausweiten. Analog zur Hochschulrektorenkonferenz haben so die Senate der Hochschulen in NRW eine Landessenatskonferenz gebildet, um sich über hochschulpolitische Ereignisse und lokale Entwicklungen auszutauschen.

3 Kontroverse hochschulinterne Veranstaltungen

Dieses Szenario betrifft Debatten um Vortragsreihen, Ringvorlesungen oder Gastvorträge zu politisierten Themen und (vorgebliche) Verstöße gegen das Neutralitätsgebot. Dabei nehmen der Israel-Palästina-Konflikt und Antisemitismus- bzw. Zionismusvorwürfe zunehmend eine zentrale Rolle ein. Das Szenario weist auf die Herausforderung hin, die darin besteht, angesichts von Skandalisierungen oder Anfeindungen populistischer Akteure nicht den Kompass zu verlieren. Hochschulen stehen zunehmend unter Beobachtung durch aktivistische Gruppen, die Veranstaltungen auf potenziell problematische Gegenstände und Themen hin überprüfen und dann einen auf öffentliche Empörung zielenden Prozess an Pro6testaktionen zünden, die die Hochschulen dazu bringen sollen, den Raum für Diskussionen oder akademische Reflexionen um kontroverse Gegenstände immer enger zu fassen. Hier erweist es sich als besonders wichtig, die Begriffe der Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit genau zu definieren und zu differenzieren und sich über die Rechtslage im Bezug auf den Begriff des Neutralitätsgebots zu informieren.

Probleme

• An der Universität Siegen lud ein Professor eine Reihe neurechter Redner*innen in ein Seminar (mit der Berufung auf Meinungspluralismus und Wissenschaftsfreiheit), was eine zunächst hochschulinterne, dann deutschlandweite Diskussion um die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit nach sich zog.

• Zwei AfD-Mitglieder kündigten 2024 ihre Teilnahme am Dies Academicus der Leuphana Universität an. Dagegen gab es studentischen Protest. Die Universität sagte darauf die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken ab.

• Die Zahl der Veranstaltungen mit Gaza-Bezug, die deutschlandweit abgesagt oder verboten wurden, ist inzwischen unüberschaubar. Am spektakulärsten dürfte das Verbot des Palästina-Kongresses 2024 in Berlin gewesen sein, das inzwischen als rechtswidrig verurteilt wurde. Eine umfassende Dokumentation der Vorfälle findet sich hier.

Mögliche Lösungsansätze

Generell gilt hier, was bereits für Szenario 1 festgestellt wurde: Es muss das Ziel sein, Freiräume offen zu halten und wissenschaftsgeleitete Diskussionen zuzulassen. Veranstaltungen zu kontroversen Themen müssen als komplexe Güterabwägung gedacht werden. Auf der einen Seite können Hochschulen einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung kontroverser Debatten und zur Einübung guter Diskurspraktiken leisten. Auf der anderen Seite kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn solche Veranstaltungen gut durchdacht und geplant sind. Wir brauchen tragfähige Diskursregeln und Moderationskonzepte, die sicherstellen, dass der Diskurs möglichst konstruktiv und erkenntnisorientiert verläuft.

Hochschulen sind keine wertfreien Räume. Sie sind mindestens der Demokratie verpflichtet, der Wissenschaftsfreiheit und Grundwerten der Wissenschaft wie Wahrheitssuche, intellektuelle Redlichkeit, gemeinschaftlicher Erkenntnisgewinn und Kritikfähigkeit.

Einzelne Hochschulen können darüber hinausgehende Werte formulieren. Das Neutralitätsgebot kann für Wissenschaftler*innen nicht Neutralität gegenüber der Verfassung, der Grundordnung der Universität und den Grundwerten der Wissenschaft bedeuten. Universitäre Veranstaltungen dürfen keine Werbeprojekte für politische Akteur*innen sein und Hochschulen keine Veranstaltungsorte für parteipolitische Aktionen. Hochschulen haben keine Verpflichtung, jeder beliebigen Meinung eine Bühne zu verschaffen oder jeder geäußerten Meinung kritiklos zuzustimmen.

Folgende Checkliste kann bei der Planung einer Veranstaltung helfen:

• Was ist das Thema der Veranstaltung? Kann das Thema inhaltlich gut durch die Organisator*innen betreut werden? Wie kontrovers ist das Thema?

• Was ist die Zielsetzung der Veranstaltung? Entspricht die Zielsetzung den Grundwerten der Hochschule? Was ist das bestmögliche Ergebnis der Veranstaltung?

• Was sind die größten realistischen Risiken, die die Veranstaltung mit sich bringt?

• Wer soll eingeladen werden? Werden die Gäste auf Grund ihrer wissenschaftlichen Expertise ausgewählt? Inwiefern entspricht das Profil der Einzuladenden der Zielsetzung der Veranstaltung? Ist davon auszugehen, dass die einzuladende Person sich an die Grundwerte der Hochschule und die Diskursregeln der Veranstaltung hält?

• Wer ist das Publikum? Handelt es sich um eine Lehrveranstaltung ausschließlich für eingeschriebene Studierende, eine hochschulöffentliche oder eine öffentliche Veranstaltung? Wie viele Personen werden erwartet? Gibt es eine zahlenmäßige Begrenzung? Gibt es eine Anmeldepflicht? Wird der Einlass kontrolliert?

• Welches Format hat die Veranstaltung? Findet sie in Person oder online statt? In welcher Form sind Beteiligungen aus dem Publikum vorgesehen? Wie werden Beiträge moderiert, um die Einhaltung der Diskursregeln und Grundwerte zu gewährleisten?

• In welchen Räumlichkeiten findet die Veranstaltung statt?

• Welche Ressourcen erfordert die Organisation der Veranstaltung? Wer ist alles an der Betreuung beteiligt?

Eine ausführlichere Checkliste gibt es auch im Arbeitspaper „Vorbereitet auf antifeministische Angriffe: Empfehlungen für Veranstaltungen“. Eine Klärung solcher Fragen hilft dabei, informierte Entscheidungen zu treffen und geeignete Reaktionen auf etwaige Zwischenfälle vorzubereiten.

Fazit

Unser Austausch ergab, dass es durchaus Anlass zur Besorgnis gibt, was Wissenschaftsfreiheit in Deutschland angeht. Aber generell war das Fazit fast aller Beteiligten auch, dass die Hochschulen in ganz Deutschland von Lehrenden und Studierenden immer noch überwiegend als Orte eines freien und sicheren Austauschs wahrgenommen werden. Angehörige aller Statusgruppen sind oft nicht einer Meinung, aber die überwiegende Mehrheit lässt sich auf wissenschaftsgeleitete informierte Diskussionen ein, sie wollen nicht nur gehört werden, sondern auch anderen zuhören. Umso wichtiger ist es deshalb, Hochschulen als Orte der offenen und demokratischen Auseinandersetzung und zivilgesellschaftliche Knotenpunkte zu erhalten.

Diese Stärkung muss aktiv von allen Beteiligten im Hochschulsystem hergestellt werden. Wir können das nicht an Hochschulleitungen und Hochschulverwaltungen delegieren, denn die Leitungs- und Organisationsstäbe sind oft die ersten, die sich politischen Zwängen vermeintlich pragmatisch unterordnen oder Konflikten eher aus dem Weg gehen anstatt sie auszutragen. Jede*r von uns muss an der eigenen Hochschule aktiv werden, in Gremien, in Netzwerken und bei Veranstaltungen, die Unterstützung brauchen oder kritische Nachfragen erfordern. Konkret sollten wir das Gespräch mit der eigenen Hochschulleitung suchen, um darauf hinzuwirken, dass …

• die Grundordnung der Hochschule den Anforderungen der Zukunft entspricht,

• ein Kodex der Wissenschaftsfreiheit an der Hochschule erarbeitet werden kann, der die roten Linien für die Zukunft markiert,

• sich die Hochschule darauf verpflichtet, in hochschulübergreifenden Verbünden wie der HRK, aber auch gegenüber den Landesministerien, dem BMFTR und international für Wissenschaftsfreiheit einzutreten, Kooperationen mit wissenschaftsfeindlichen oder undemokratischen Partnern aufzukündigen und die Vernetzung ihrer Mitglieder in demokratiestützenden Organisationen zu befördern. Mögliche Initiativen in Deutschland sind neben dem Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft (NNW) der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi), die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft (Krisol) oder der Zusammenschluss Wissenschaft für Demokratie (WfD).