Auf Bitte der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung hat das Netzwerk Nachhaltige Wissenschaft am 4. März schriftlich deren Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz kommentiert. In unserer Stellungnahme, die wir hier veröffentlichen, heben wir lobend hervor, dass mit dem Gesetz erstmals ein Instrumentarium geschaffen werden soll, um rasch und effektiv gegen Machtmissbrauch vorzugehen, und regen Verbesserungen an. Das Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft äußerte sich ähnlich. Allerdings weisen wir auch darauf hin, dass dieses Instrumentarium seinerseits missbraucht werden kann, um Hochschulangehörige aus sachfremden Gründen anzugreifen (das gilt auch im gleichfalls neu geregelten Feld wissenschaftlichen Fehlverhaltens).
Angesichts der Konflikte um Wissenschaftsfreiheit, akademische Redefreiheit und Politik an Hochschulen ist der Gesetzesentwurf zusammen mit einem ähnlichen Entwurf der Landesregierung von Niedersachen von anderer Seite schärfer kritisiert. Wir teilen die Sorge, dass Hochschulleitungen wie Landesregierungen vielerorts kritische politische Beiträge unterbinden oder die Absicht dazu äußern. Und wir sehen ebenfalls die Gefahr, dass die Neuregelungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an den Hochschulen zu einer Art Parallel-Gerichtsbarkeit ohne juristische Expertise führen.
Für den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, eine mutmaßliche Gefährdung der Sicherheit an den Hochschulen und die akademische Diskussion politischer Themen gibt es bereits jetzt hinreichend klare gesetzliche Rahmenbedingungen im Hochschul- und Ordnungsrecht. Sanktionen gegen Machtmissbrauch und wissenschaftliches Fehlverhalten erfordern stattdessen die Einrichtung von zuständigen Stellen außer- und oberhalb der Hochschulen. Darauf weisen wir in unserer Stellungnahme hin. Der Kampf gegen Machtmissbrauch darf nicht zur politischen Maßregelung von Hochschulangehörigen missbraucht werden.
