{"id":373,"date":"2024-11-02T12:30:33","date_gmt":"2024-11-02T12:30:33","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerk-nachhaltige-wissenschaft.de\/?p=373"},"modified":"2025-10-08T05:17:32","modified_gmt":"2025-10-08T05:17:32","slug":"tobias-rosefeldt-stellungnahme-zum-gesetzentwurf-fuer-das-wisszeitvg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerk-nachhaltige-wissenschaft.de\/?p=373","title":{"rendered":"Tobias Rosefeldt: Stellungnahme zum Gesetzentwurf f\u00fcr das WissZeitVG"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es ist mittlerweile breiter Konsens, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene sogenannte \u201e4+2\u201c-Regel nicht dazu geeignet ist, die Arbeitsbedingungen promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland zu verbessern. Die Regelung versch\u00e4rft einseitig den Druck auf die Besch\u00e4ftigten, ohne im Gegenzug eine nennenswerte regulatorische Wirkung in Richtung der Schaffung von mehr nachhaltigen und international attraktiven Stellenprofilen zu entfalten. Auf der anderen Seite hat die politische Diskussion der letzten zwei Jahre gezeigt, dass im Moment anscheinend keines der Alternativmodelle, die zu einer nachhaltigeren Stellenstruktur f\u00fchren k\u00f6nnten, innerhalb der Regierungskoalition konsensf\u00e4hig ist. Im schlimmsten Fall w\u00fcrde nach mehrj\u00e4hriger intensiver Debatte also alles so bleiben, wie es ist. Zusammen mit dem Scheitern des Versuchs, \u00fcber ein Bund-L\u00e4nder-Programm positive Anreize f\u00fcr eine Verringerung der Befristungsquote zu setzen, w\u00e4re das ein f\u00fcr den Wissenschaftsstandort Deutschland verheerendes und f\u00fcr die Betroffenen zutiefst frustrierende Signal.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In dieser f\u00fcr alle Parteien unbefriedigenden Situation m\u00f6chte ich einen konstruktiven und meines Erachtens zustimmungsf\u00e4higen Vorschlag machen, wie sich das neue WissZeitVG so ausgestalten lie\u00dfe, dass es zumindest offen ist f\u00fcr einen weiteren politischen Reformprozess und einen solchen Prozess im besten Fall sogar anregt. Ich m\u00f6chte vorschlagen, dass das Gesetz eine L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel enth\u00e4lt, durch die es den Bundesl\u00e4ndern explizit gestattet wird, die befristete Besch\u00e4ftigung an ihren Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch weitere Ma\u00dfnahmen zu regulieren, die im Moment auf Bundesebene nicht zustimmungsf\u00e4hig sind. Solche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnten in k\u00fcrzeren Befristungsh\u00f6chstdauern, der Pflicht zu fr\u00fcheren Anschlussvereinbarungen, Modellen mit einem Mittelbau-Tenure-Track oder aber H\u00f6chstquoten f\u00fcr den Anteil befristeter Besch\u00e4ftigung bestehen. Eine entsprechende Klausel k\u00f6nnte etwa den folgenden Wortlaut haben:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eDurch Landesgesetz kann die H\u00f6chstbefristungsdauer in \u00a7 1 Abs. 1 S. 1, 2 WissZeitVG verk\u00fcrzt sowie Voraussetzungen f\u00fcr die Befristung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen, namentlich Anschlusszusagen, Tenure-Track-Optionen oder Befristungsh\u00f6chstquoten, vorgesehen werden.\u201c&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine solche L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel ist mindestens aus den folgenden drei Gr\u00fcnden sinnvoll:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Beseitigung rechtlicher Unsicherheit&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bekanntlich ist gegen die strengere Befristungsregel in \u00a7 110 des neuen Berliner Hochschulgesetzes Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Die Kl\u00e4ger argumentieren, dass das Gesetz der vorrangingen Gesetzgebungskompetenz des Bundes in arbeitsrechtlichen Fragen zuwiderl\u00e4uft. Gleichzeitig wurde von Vertretern des BMBF die Ablehnung von Befristungsh\u00f6chstquoten im neuen WissZeitVG damit begr\u00fcndet, dass der Bund mit solchen Quoten zu stark in die Autonomie der Hochschulen und forschungspolitische Kompetenz der L\u00e4nder eingreifen w\u00fcrde. Ob diese Argumente sachlich zutreffen, ist fraglich. Zusammen genommen f\u00fchren sie aber zu einem hochschulpolitisch l\u00e4hmenden Patt der Zust\u00e4ndigkeiten, und allein schon die Unsicherheit der Rechtslage droht den n\u00f6tigen weiteren politischen Reformprozess besonders auf L\u00e4nderebene zu verhindern. Eine explizite L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel w\u00fcrde diese Rechtsunsicherheit beseitigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Politische Signalwirkung und bed\u00fcrfnisorientierte L\u00f6sungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel w\u00fcrde ein starkes politisches Signal senden, sinnvolle und prinzipiell zustimmungsf\u00e4hige Ma\u00dfnahmen wie Befristungsh\u00f6chstquoten und Anschlusszusagenmodelle nach Verabschiedung des WissZeitVG nicht ganz ad acta zu legen, sondern ihre gesetzliche Implementierung auf L\u00e4nderebene weiter zu verfolgen. Einige der Ma\u00dfnahmen lie\u00dfen sich hier tats\u00e4chlich einfacher durchsetzen und k\u00f6nnten verzahnt werden mit einer langfristigen hochschulpolitischen Strukturentwicklung, die \u00fcber das Arbeitsrecht hinausgeht und f\u00fcr die in der Tat die L\u00e4nder zust\u00e4ndig sind. Insbesondere Befristungsquoten bieten die Chance, in einem zeitlich gestreckten und deswegen generationengerechten Prozess direkt auf die Anzahl der unbefristeten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse Einfluss zu nehmen, ohne dies nur indirekt \u00fcber Verk\u00fcrzung der zul\u00e4ssigen Befristungsl\u00e4nge zu versuchen, und w\u00fcrden so den Reformdruck von den Besch\u00e4ftigten auf die Hochschulen umlenken. Die Bundesl\u00e4nder k\u00f6nnten untereinander in einen Wettbewerb um m\u00f6glichst attraktive Personalstrukturmodelle treten, und zwar ohne dabei immer auch zugleich L\u00f6sungen finden zu m\u00fcssen, die auch den Bed\u00fcrfnissen der vom Bund gef\u00f6rderten au\u00dferuniversit\u00e4ren Forschungseinrichtungen gerecht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Autonomie der Forschungs- und Bildungspolitik gegen\u00fcber den Tarifverhandlungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der im Moment ebenfalls diskutierte partielle oder vollst\u00e4ndige Verzicht auf die Tarifsperre im WissZeitVG mag ein wichtiger Baustein sein, um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft durchzusetzen. Die genaue Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen f\u00fcr promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat aber genuin forschungs- und bildungspolitische Aspekte, die nicht allein von den Tarifparteien entschieden werden sollten. Eine L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel w\u00fcrde deutlich machen, dass der weitere Prozess hin zu besseren Arbeitsbedingungen in der deutschen Wissenschaft k\u00fcnftig nicht vollst\u00e4ndig in den H\u00e4nden der Tarifparteien liegt, sondern weiter als genuin politische Aufgabe verstanden wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diesen drei Argumenten f\u00fcr eine L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel m\u00f6chte ich noch eine Replik auf ein m\u00f6gliches Argument dagegen hinzuf\u00fcgen, das in \u00e4hnlicher Form auch gegen den Wegfall der Tarifsperre vorgebracht worden ist: das sogenannte <strong>\u201eFlickenteppich-Argument\u201c<\/strong>. Die Sorge hinter diesem Argument ist, dass unterschiedliche Befristungsregeln in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern den Arbeitgeberwechsel zwischen verschiedenen deutschen Universit\u00e4ten auf unzul\u00e4ssige Weise erschweren w\u00fcrde. Es ist wichtig, sich klarzumachen, dass diese Sorge unbegr\u00fcndet ist. Der Wechsel von einem Bundesland mit einer strengeren Befristungsregel in eines mit einer liberaleren ist ohnehin kein Problem. Aber auch der Wechsel von einem Bundesland mit einer liberalen Befristungsregel in eines, in dem es z.B. eine Befristungsh\u00f6chstquote oder die Forderung einer fr\u00fcheren Anschlusszusage gibt, ist weiterhin problemlos m\u00f6glich, solange dort die betreffende Befristungsh\u00f6chstquote noch nicht ausgesch\u00f6pft ist oder die neue befristete Stelle mit einer Anschlusszusage versehen wird. Nat\u00fcrlich werden manche die genannten regulatorischen Instrumente generell ablehnen und es deswegen auch nicht guthei\u00dfen, wenn einzelne Bundesl\u00e4nder sich f\u00fcr sie entscheiden. Aber zus\u00e4tzliche Gr\u00fcnde gegen diese Ma\u00dfnahmen, die auf mangelnde Flexibilit\u00e4t im Wechsel zwischen den Bundesl\u00e4ndern abheben, gibt das \u201eFlickenteppich-Argument\u201c nicht her.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ich w\u00fcrde mich deswegen freuen, wenn die Abgeordneten des deutschen Bundestages eine Fassung des WissZeitVG verabschieden w\u00fcrden, die eines L\u00e4nder\u00f6ffnungsklausel enth\u00e4lt. Sie w\u00fcrden so dazu beitragen, dass der Reformprozess zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland auf L\u00e4nderebene fortgesetzt wird und die daf\u00fcr n\u00f6tige Rechtssicherheit herstellen. Das w\u00e4re zwar sicher weniger, als sich viele von der Reform des WissZeitVG versprochen haben. Aber es w\u00e4re immerhin mehr als deren vollst\u00e4ndiges Scheitern im Hinblick auf die Phase nach der Promotion.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/netzwerk-nachhaltige-wissenschaft.de\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/Stellungnahme-Rosefeldt-Novelle-WissZeitVG.pdf\">Text als pdf zum Download<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist mittlerweile breiter Konsens, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene sogenannte \u201e4+2\u201c-Regel nicht dazu geeignet ist, die Arbeitsbedingungen promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland zu verbessern. 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