WissZeitVG: Noch ein Referentenentwurf (vom 28.05.2026)

Seit einigen Tagen liegt der Vorschlag des BMFTR zur Reform des WissZeitVG vor. Viel soll sich nicht ändern, von einer umfassenden Reform, wie sie seit Jahren gefordert wird, kann keine Rede sein. Für eine neue Stellungnahme ist dieser Entwurf zu dünn, wir verweisen auf unsere Stellungnahmen und Kommentare vom März und Mai 2024. Am jüngsten Entwurf ist gut (allerdings seit Jahren auch Praxis an vielen Hochschulen), dass nun Mindestvertragslaufzeiten fixiert werden sollen. Das größte Problem allerdings — die Situation der Postdocs — wird nicht behoben und in einem wichtigen Punkt sogar verschärft. Denn die sechs Jahre Höchstbefristung vor und nach der Promotion sollen nun rigide verwaltet werden. Die Zeit, die vor der Promotion nicht genutzt wurde, darf nun nicht mehr auf die Postdoc-Phase übertragen werden. Das kann für Promovierende ein fataler Anreiz sein, die Abgabe der Arbeit möglichst lange hinauszuzögern


Als Haupteindruck bleibt, dass man die erkannten Nachteile für diejenigen, die nach der Promotion wissenschaftlich tätig sein wollen, nicht abbauen will. Die Hochschulen behalten die Sondererlaubnis, sie nach Belieben anzuheuern und fallen zu lassen, also als bloße Verfügungsmasse zu behandeln. Ein Staat, der seine kompetenten und kritischen Köpfe in dieser Weise behandelt, wird viele von ihnen verlieren. Das ist in Zeiten autoritärer Übernahmeversuche besonders verfehlt. Dieser dünne Entwurf führt vor Augen, dass das WissZeitVG nicht reformierbar ist: Wir brauchen kein  Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft.

30.05.2026