(Zu den Antworten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), des Wissenschaftsrates (WR) und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf unsere Fragen zur Exzellenzstrategie, Januar 2025)
Anlässlich der aktuellen Runde der Exzellenzstrategie (ExStra) haben wir im September 2024 einen ausführlichen Katalog mit kritischen Fragen zu diesem Programm an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), den Wissenschaftsrat (WR) sowie die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bundesministerium und Landesministerien gesendet. Im Oktober haben wir von allen drei Institutionen Antworten erhalten. Unsere Fragen und die Antworten darauf sind auf unserer Website verfügbar, ebenso wie eine kurze Reaktion des Netzwerks, die am 20.11.2024 in der FAZ erschien.
Wir bedanken uns für die ausführlichen Antworten, besonders für einige Detailauskünfte, die sich nicht den Webseiten und Infoblättern der ExStra entnehmen lassen. Allerdings bleiben auch eine ganze Reihe wichtiger Fragen offen. Nicht wenige der eingegangenen Antworten stehen zudem in Widerspruch zu den Erfahrungen von Wissenschaftler*innen, die das Programm als Antragstellende, Begutachtende oder aus der Verwaltungsperspektive (z.B. Dekanat, Universitätsleitung) selbst kennen und uns davon berichtet haben.
Diese Lücken und Diskrepanzen verweisen aus unserer Sicht auf einige wesentliche Schwachstellen der ExStra, derer sich die ausführenden Institutionen selbst aber offenbar nicht bewusst sind. Deshalb wollen wir sie im Folgenden exemplarisch benennen. Die Informationen und Beispiele, die wir heranziehen, stammen von unseren Mitgliedern und wurden von uns aus nachvollziehbaren Gründen anonymisiert. Unsere stichprobenhafte Erhebung ist nicht repräsentativ, aber sie macht deutlich, dass eine baldige, unabhängige Evaluation des Projekts unverzichtbar ist.
Kosten
Auf unsere Frage hin, wie sie die Kosten der ExStra-Anträge für Universitäten einschätzen, schreiben DFG und WR: „Erhebungen zu möglichen weiteren Kosten, die an Hochschulen im Rahmen einer Antragstellung entstehen könnten, werden durch DFG und WR nicht vorgenommen.“ Dies hat uns angesichts des offenkundig sehr erheblichen Aufwandes bei der Ausarbeitung der Anträge, in der Vorbereitung und Durchführung von Präsenzbegutachtungen, für die Einrichtung beratender oder koordinierender Stellen, die Bereitstellung von Fördermitteln für die Antragstellung, interne Evaluationsverfahren, strategische Berufungen u.ä. dann doch erstaunt. Denn solche Kostenschätzungen liegen bei den antragstellenden Universitäten ja wahrscheinlich längst vor. Es gibt kommerzielle Coaches und Coaching-Agenturen, die interessierten Einzelnen oder Forschungsgruppen von der Antragstellung bis zur Begehung engmaschige Begleitung anbieten – beispielsweise das ProBE-Coaching des DHV. Hier müssen Verträge geschlossen worden sein, die auch einsehbar sein sollten. Einzelne Bundesländer haben seit Beginn der Exzellenzinitiative sogar Förderprogramme im Umfang von vielen Millionen Euro aufgelegt, um die Chancen ihrer Universitäten in der jeweils nächsten Runde zu verbessern. Hier gibt es also durchaus Daten, die nur gesammelt werden müssten.
Eine Nachfrage unsererseits bei einschlägig erfahrenen Personen ergab zumindest erste Anhaltspunkte – zum Beispiel die Schätzung einer Person mit langjähriger Erfahrung in der universitären Drittmittelverwaltung, dass eine erfolgreiche Exzellenzbewerbung ungefähr ihre eigenen Kosten wieder einspiele. Wenn dies stimmen sollte, bestünde der Benefit einer erfolgreichen Bewerbung vorrangig im Prestigegewinn – welcher aber dann wieder mit den handfesten finanziellen Aufwänden der im Wettbewerb unterlegenen Unis bezahlt würde.
Dies sind selbstverständlich nicht die Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung. Ein Grund zur Sorge, und zumindest ein Anlass für gründliches Nachforschen, sind solche Auskünfte unserer Ansicht nach aber schon. Verantwortliches, nachhaltiges Forschungsmanagement würde zwingend erfordern, dass solche Folgekosten reflektiert werden. Eine unabhängige Überschlagsrechnung sollten z.B. Landesrechnungshöfe relativ zeitnah vorlegen können.
Motivation
Viele unserer Mitglieder und Gesprächspartner*innen reagierten irritiert auf die Auskunft zur angeblichen Motivationslage der Antragstellenden. Die Versicherung, „dass die an Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten Beteiligten sehr enthusiastisch und engagiert sind“ und dass umgekehrt nicht intrinsisch motivierte Anträge „von den international anerkannten Expert*innen, die die Begutachtungen übernehmen, schnell als solche erkannt werden” würden (DFG/WR), stieß auf deutliche Kritik. Es ist sicher richtig, dass „die Antragstellung und deren Vorbereitung ein hohes persönliches Engagement und enormen zeitlichen Einsatz“ erfordern. Es ist jedoch nicht mehr als eine Behauptung, dass diesen Aufwand „letztlich nur wirklich überzeugte Antragstellende auf sich nehmen“. Uns gegenüber war zum Beispiel explizit von „extremem Druck” die Rede, den Hochschulleitungen auf Gruppen von Professor*innen ausüben, um sie zur Antragstellung zu bewegen.
Berichtet wurde auch, dass Unileitungen die Beteiligung an der ExStra mit Verweis auf die angeblich drohende Existenzgefährdung der Institution einforderten. Andere erzählten, dass die Auswahl eines Themas erst nach der Entscheidung für die Beteiligung an der ExStra erfolgte – der Gegenstand der Forschung also offenkundig sekundär war. Bedauert wurde, dass sich in der aktuellen Runde der Antragstellung „schon wieder alles andere [der ExStra] unterordnen” müsse. In zwei Fällen äußerten Kolleg*innen uns gegenüber die Hoffnung, die eigene Uni möge mit ihrer Bewerbung nicht erfolgreich sein, um z.B. die Entstehung noch größerer Spaltungen und Verwerfungen (die Exzellenzcluster gegen alle anderen) in ihrer Institution zu vermeiden.
Derart fundamentale Zweifel der Antragstellenden an der Sinnhaftigkeit der ExStra oder an der Bedeutung der eigenen Bewerbung können den Gutachtenden oder den Veranstaltenden gegenüber natürlich unmöglich sichtbar gemacht werden. Schon in der Diskussion zur Verstetigung der ExStra 2016 wurde darauf hingewiesen, dass sich privat skeptische Akteure mit allgemeiner öffentlicher Kritik wohl zurückhalten dürften. Einige Kolleg*innen, die sich im Gespräch oder in E-Mails zunächst exzellenz-kritisch geäußert hatten, verstummten oder brachen den Kontakt ab, als einer von uns sie damals für die Unterstützung einer öffentlichen Stellungnahme anfragte.
In vertraulicheren Settings benennen direkt Beteiligte aber offen ihre Vorbehalte. Ein Begehungstermin aus der letzten Runde der ExStra (2019) wurde uns z.B. von einem direkt Beteiligten mit den Worten „alles nur Fassade” beschrieben. Die so beschriebene Bewerbung führte schließlich zum begehrten Titel einer Exzellenzuniversität.
Das Begehungs-Coaching des DHV umfasst nicht von ungefähr das Training von „Gestik, Mimik und … gesprochene[m] Wort,” um noch bestehende Unsicherheiten in der Performance möglichst auszuräumen. An manchen Standorten führt dieses dramaturgische Finetuning offenbar zu nachgerade übergriffigen Vorgaben in Bezug auf Details des Dresscodes oder der persönlichen Erscheinung, die mit den wissenschaftlichen Gegenständen rein gar nichts mehr zu tun haben.
In dieselbe Kerbe schlägt die Aussage, dass insbesondere den derzeit laufenden „Pitches“ (d.h. mündlichen Präsentationen) der Exzellenzcluster eine besonders wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung der Gutachtenden nachgesagt wird. Kann dieses Format überhaupt so gestaltet werden, dass es eine weiterführende inhaltliche Auseinandersetzung erlaubt und nicht bloß die verkäuferischen Talente der Antragstellenden zur Geltung bringt?
Wissenschaftliches Fehlverhalten
In unserer Anfrage erkundigten wir uns auch nach speziellen Maßnahmen, dem Einfluss von Seilschaften, Loyalitäten, wechselseitigen Gefälligkeiten, ggf. auch Korruption und Betrug im Auswahlverfahren der ExStra vorzubeugen. WR und DFG verwiesen hierzu auf das Meldesystem der DFG, über das Hinweise auf Compliance-Fälle abgegeben werden können. Solche Meldungen seien bisher jedoch kaum eingegangen bzw. hätten „sich i. d. R. nach ausführlicher Untersuchung als gegenstandslos erwiesen”.
Wissenschaftliches Fehlverhalten (in unterschiedlichen Schweregraden) liegt u.a. vor, wenn die eigene Karriere durch Manipulationen von Publikationslisten vorangebracht werden soll. Angesichts einer minimalen Entdeckungswahrscheinlichkeit ergibt dies leider auch Sinn. Wir wissen zudem, dass das meiste Fehlverhalten, von dem andere wissen, niemals irgendwo angezeigt wird, was ebenso verstehbar ist: Zu den immer wieder genannten Gründen für das Schweigen gehört vor allem die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Angeschuldigten sowie die Befürchtung, die Reputation der eigenen Institution (und damit auch viele Unbeteiligte) zu beschädigen. Der Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann schließlich die eigene Karriere, die Kolleg*innen und den Ruf der eigenen Uni in Gefahr bringen. Der Anreiz, eine Fassade der professionellen Korrektheit zu pflegen, ist demgegenüber deutlich höher, und oft ist dies auch praktisch leichter als der Nachweis von Fehlverhalten. Aus der Seltenheit von Anzeigen auf das Nichtvorliegen von Fehlverhalten zu schließen, ist daher weder intellektuell redlich noch empirisch haltbar.
Auf diese Problematik zielte auch unsere Frage zur Rolle von „Open Science” im Rahmen der ExStra ab. Diese erweiterten Möglichkeiten, Transparenz herzustellen, werden in der aktuellen Phase erstaunlicherweise nicht sichtbar genutzt. Es wirkt, als habe die Diskussion um eine selbstverschuldete Glaubwürdigkeitskrise der Wissenschaft, die seit 2010 geführt wird und aktuell omnipräsent ist, die ausrichtenden Institutionen noch nicht erreicht. Allenfalls schmückt sie einzelne Anträge. Wir halten es aber für eine Bringschuld öffentlich finanzierter Forschung, die Glaubwürdigkeit ihres Arbeitens nachzuweisen. Diese Verantwortung nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter” an eine abstrakte dritte Partei (etwa: wissenschaftliche Zeitschriften) zu delegieren ist unserer Ansicht nach nicht akzeptabel.
Die Zeiten des blinden Vertrauens sollten in Anbetracht einer wahren Flut von Berichten über unethisches Agieren in der Wissenschaft vorbei sein. Wir wissen von zumindest einem Fall, in dem ein Kollege, der in der Vergangenheit mehrfach durch betrügerisches Forschungsverhalten auffiel, in einem der jetzt präsentierten Exzellenzcluster als Principal Investigator in Erscheinung tritt. Der h-Index macht es offenbar möglich (und vielleicht auch notwendig).
Begutachtung
Wir hatten in unserer Anfrage von der „Anonymität der Gutachten“ gesprochen und – etwas missverständlich – gefragt, ob eine „Offenlegung der Gutachten vorgesehen“ ist. Die Antwort verweist zurecht darauf, dass in der „Präsenzbegutachtung […] die Gutachtenden und die Antragstellenden in den Austausch“ treten und dass die „Hinweise der Gutachtenden […] den Antragstellenden in beiden Förderlinien mitgeteilt“ werden. Unsere Frage zielte aber eigentlich darauf, ob (nach der Entscheidung) eine zentrale Veröffentlichung aller Gutachten mit Namen der Gutachtenden vorgesehen ist, die einen systematischen Vergleich und eine Meta-Beurteilung ermöglichen würde.
Forderungen nach Open Peer Review werden immer lauter, vor allem weil inzwischen weithin bekannt ist, wie wenig klassische, nicht-offene Peer Review-Verfahren geeignet sind, eine ausreichende Qualitätskontrolle zu gewährleisten. Begutachtungsprozesse hinter verschlossenen Türen schaffen Raum für allerlei politische Manöver jenseits der rein inhaltlichen Bewertung.
Open Peer Review macht es demgegenüber möglich, dass Dritte sich zum Aspekt der Qualitätssicherung eine eigene Meinung bilden. (Wie sorgfältig wurde hier gearbeitet? Wie nachvollziehbar ist die Argumentation? Wer hat hier wem durch ein Gutachten zu einer Förderung in Millionenhöhe verholfen?) Transparenz und Kritisierbarkeit sind wissenschaftliche Grundprinzipien. Gilt dies auch im Rahmen der ExStra für das entscheidende Instrument der Ressourcenallokation?
Lehre
DFG und WR erwähnen in ihrer Antwort, dass in der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten” Konzeptionen zu Lehre durch „eigens dafür rekrutierte Gutachter*innen“ gewürdigt werden sollen. Der Hauptimpuls scheint uns jedoch ein anderer zu sein. Wir wissen, dass schon im universitären Regelbetrieb die Qualität der Lehre und das Engagement der Lehrenden bei der Bewertung von Leistung und Output bestenfalls eine nachgeordnete Rolle spielen. Durch den Wettbewerbsdruck der ExStra wird diese Dynamik befeuert. Die bisherige Praxis, Forschende in den Exzellenzclustern von der Lehre so weit wie möglich freizustellen, hat dazu geführt, dass Studierende an Exzellenzuniversitäten mit den herausragenden Forscher*innen ihres Fachs kaum noch in Kontakt kommen und stattdessen von befristet beschäftigten Vertretungsprofessor*innen unterrichtet werden, die sich ein längerfristiges Engagement nicht leisten können, weil sie oft nur semesterweise angestellt werden. Diese ‘zweite Schiene’ der Vertretungen, die durch die Republik tingeln, hält den Betrieb an den Exzellenzuniversitäten aufrecht, ohne selbst nennenswert von den Exzellenzstrukturen zu profitieren. In den Antworten auf unsere Frage gibt es keinen Hinweis darauf, dass hier im Rahmen der ExStra systematisch Abhilfe geschaffen werden soll; mögliche Gegenmaßnahmen bleiben den „einzelnen Standorten” überlassen.
Personalstrukturen
Über die wenigen bisher genannten Punkte hinaus enthält das sechsseitige Antwortschreiben von DFG und WR leider nur andeutungsweise neue Auskünfte. Das ist besonders dort schade, wo zum Beispiel von „Personalstrukturkonzepten“, neuen Dauerstellen oder Departmentstrukturen berichtet wird, ohne dass dies durch Zahlen oder konkrete Beispiele untermauert werden würde. Wir kennen aus der eigenen Erfahrung und aus Rückmeldungen von Kolleg*innen viele konkrete Fälle, in denen Bemühungen um Exzellenzmittel gerade nicht zu nachhaltigen Personalstrukturen führten. Ein Beispiel ist die befristete Besetzung einer Professur ohne Tenure Track im Themenfeld eines geplanten Clusters mit einer dafür besonders qualifizierten Person, die die Nichtbewilligung des Clusters mit dem Verlust ihrer beruflichen Existenz teuer bezahlte. Wir haben den Eindruck, dass solche Verläufe im aktuellen Prozedere schlicht eingepreist sind. Wenig überraschender Weise werden sie meist verschwiegen.
Zum Thema Stellenbesetzung hat uns zudem noch die folgende Aussage über ein Exzellenzcluster erreicht, die wir hier gern unkommentiert wiedergeben möchten: „Die AIs [Associate Investigators] sind im Prinzip die Frauen [und] Freundinnen männlicher PIs. Das wird dann als Dual Career und Diversity verkauft”.
Fazit
Insgesamt entsteht bei uns der Eindruck, dass eine relativ große Zahl sehr relevanter Fragen zur ExStra offen bleibt. Wenigstens in Teilen scheint es sich um ein vorrangig glaubensgestütztes Projekt zu handeln:
Die Beteiligten sollen glauben, dass der künstlich erzeugte Wettbewerb zwischen den einzelnen Standorten die wissenschaftliche Qualität steigert, anstatt sie (was bei weitgehender Abwesenheit echter Qualitätskontrolle mindestens ebenso plausibel ist) zu senken.
Die wissenschaftliche und die allgemeine Öffentlichkeit sollen glauben, dass die Antragstellenden ehrlich sind und die Gutachtenden gründlich und unparteiisch arbeiten.
Die antragstellenden Wissenschaftler*innen sollen glauben, dass die Anträge genuinen Erkenntnisinteressen dienen und nicht primär der Ausfinanzierung der eigenen Institutionen.
Eine wiederkehrende Frage in unseren internen Beratungen zum Thema war die, ob die uns Antwort gebenden Institutionen all das eigentlich selbst glauben. Ob die Antwort darauf nun „ja“ oder „nein“ lautet – solchem Glaubenseifer klar entgegen stünden die hier eingeflossenen zahlreichen kritischen Erfahrungsberichte sowie in manchen Fällen auch einfach der gesunde Menschenverstand.
Wir wissen, dass schon im universitären Regelbetrieb regelmäßig die wissenschaftliche Redlichkeit oder das Lehrengagement geopfert werden, um fragwürdige Indikatoren wissenschaftlicher Exzellenz nach oben zu treiben. Wir alle wissen, wie leicht dies ist, und wie sehr es durch Druck und Wettbewerb befeuert wird. Wer soll ernsthaft glauben, dass dies unter den Bedingungen der ExStra auf einmal ganz anders ist?
Wir halten es für geboten, unsere Bedenken zur ExStra jetzt auf den Tisch zu bringen. Schließlich soll damit ja eigentlich die Wissenschaft als solche gefördert werden. Dafür werden hunderte Millionen Euro öffentliches Geld aufgewendet. Ein strukturbildendes Element von dieser Reichweite so lange ohne ein ausreichend kritisches Monitoring von unabhängiger – und wissenschaftlich qualifizierter – Seite zu belassen, erscheint uns verantwortungslos.
Wir befürchten zudem, dass sich im Laufe der Antragsrunden eine gewisse Begeisterungspflicht nicht nur – wie oben beschrieben – für die Antragstellenden, sondern ebenso für die ausrichtenden Institutionen entwickelt hat: Je länger und je enthusiastischer man das eigene Projekt vor aller Augen offensiv weiter verfolgt, desto schwerer wird, auch nur offen darüber nachzudenken, ob es sich vielleicht um einen Irrweg handeln könnte.